Die Feststellung der ortsüblichen bzw. marktüblichen Miete bzw. Pacht durch einen Hotelsachverständige (IHK)
kann sowohl zur Plausibilisierung (z.B. für Banken) als auch bei
Vertragsverhandlungen zwischen einem Eigentümer und Betreiber dienen.
Aufgrund der üblicherweise langen Laufzeit eines solchen
Vertragsverhältnisses ist die branchen-spezifische Feststellung eines
nachhaltigen Wertes durch einen Hotelgutachter für alle Beteiligten von
großer Bedeutung.
Die wesentliche Unterscheidung zur Ermittlung der ortsüblichen Miete oder Pacht
bei gewerblich genutzten, Büros oder Wohnraum zum Gastgewerbe ist, dass
Vergleichswerte nicht veröffentlicht werden und damit nicht im Markt
vorhanden sind. Somit bedarf es besonderer Kenntnis der Transaktionen (Vertragsunterzeichnungen) im Bewertungsstandort, die nur selten bei branchenfremden Bewertern vorliegen. Um sicherzustellen, dass die erforderliche Marktnähe auch jeweils gegeben ist, fertigen unsere Hotelgutachter lediglich Mietwertgutachten bzw. Pachtwertgutachten in einem bestimmten Radius zu unseren Niederlassungen.
Gerne überzeugen wir Sie von unserer Kompetenz und Leistungsfähigkeit bei der Fertigung von Mietwertgutachten bzw. Pachtwertgutachten. Sie erreichen uns unter +49 30 857 317 20 sowie unter www.hotelgutachten.de