Eingehende elektronische Unterlagen müssen im Format unverändert aufbewahrt werden. Das heißt, wenn ein Dokument als PDF empfangen wird, sollten Sie das Format beibehalten und erst nach Ablauf der Aufbewahhrungspflicht löschen. Eine Umwandlung in ein anderes Format ist nur zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.