Ortsübliche bzw. marktübliche Miete & Pacht – Mietwertgutachten

Die Feststellung der ortsüblichen bzw. marktüblichen Miete bzw. Pacht durch einen Hotelsachverständige (IHK) kann sowohl zur Plausibilisierung (z.B. für Banken) als auch bei Vertragsverhandlungen zwischen einem Eigentümer und Betreiber dienen. Aufgrund der üblicherweise langen Laufzeit eines solchen Vertragsverhältnisses ist die branchen-spezifische Feststellung eines nachhaltigen Wertes durch einen Hotelgutachter für alle Beteiligten von großer Bedeutung.

Die wesentliche Unterscheidung zur Ermittlung der ortsüblichen Miete oder Pacht bei gewerblich genutzten, Büros oder Wohnraum zum Gastgewerbe ist, dass Vergleichswerte nicht veröffentlicht werden und damit nicht im Markt vorhanden sind. Somit bedarf es besonderer Kenntnis der Transaktionen (Vertragsunterzeichnungen) im Bewertungsstandort, die nur selten bei branchenfremden Bewertern vorliegen.  Um sicherzustellen, dass die erforderliche Marktnähe auch jeweils gegeben ist, fertigen unsere Hotelgutachter lediglich Mietwertgutachten bzw. Pachtwertgutachten in einem bestimmten Radius zu unseren Niederlassungen.

Gerne überzeugen wir Sie von unserer Kompetenz und Leistungsfähigkeit bei der Fertigung von Mietwertgutachten bzw. Pachtwertgutachten. Sie erreichen uns unter +49 30 857 317 20 sowie unter www.hotelgutachten.de.

Fördermittelberatung kann Bestandteil der Hotelberatung sein

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit der rechtzeitigen Förderung von Unternehmen erkannt und unterstützt professionelle Hotelberatung finanziell. Aktuell gibt es Fördermöglichkeiten durch unterschiedlichste Institutionen, die junge Unternehmen, Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten in Anspruch nehmen können.

Fördermittel – Hospitality – Hotelberatung – Hotelconsulting – DIEHOGA Denkfabrik

Die Förderdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft und Energie gibt hierzu einen Überblick. Die Beratungsförderung für sog. akkreditierte Berater der Beraterbörse (spezialisierte Hotelieberater) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sieht eine 50% Förderung von max. 4.000 € Beratungskosten (Berlin, Leipzig und alte Bundesländer), 60% (Region Lüneburg) bzw. 80% (neue Bundesländer) für junge Unternehmen vor. Bei Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt der max. Beratungskostenbetrag 3.000 €, der anteilig gefördert wird. Die Beratung ist jedoch zeitlich auf 6 Monate befristet und darf nicht mehr als 5 Tage in Anspruch nehmen. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie hier.

Zusätzlich werden spezielle Beratungen gefördert. Hierzu gehören unter anderem Beratungen von Unternehmen die von folgenden Personengruppen geleitet werden: Frauen, Migrantinnen bzw. Migranten, Menschen mit anerkannter Behinderung. Hier werden insbesondere folgende Themen beraten: betriebliche Integration, Arbeitsgestaltung, Fachkräftegewinnung, Gleichstellung, Altersgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Weitere Informationen finden Sie unter www.hotel-consulting.de.

Hotelinventar (FF&E) – Inventarbewertung

Die Bewertung von Hotelinventar (FF&E, SO&E oder OS&E) wird z.B. im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten, Kauftransaktionen (Trennung Gebäude- und Inventarkaufpreis) oder Vermieterpfandrechtsklagen benötigt und durch unsere Hotelberater als Inventarbewertung qualifiziert durchgeführt. Mehr

Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Parteiengutachten

Gerichtliche Auseinandersetzungen bedürfen häufig branchenspezifisches Know-how eines Hotelsachverständigen (IHK) in komplexen Fragestellungen Rund um Hotels, den Tourismus bzw. das Gastgewerbe. Sowohl außergerichtlich als auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens erstellen unsere Hotelgutachter sowohl Gerichtsgutachten als auch Schiedsgutachten für das Gericht oder als Parteiengutachten.

Im Auftrag von Amts,- Land- und Oberlandesgerichten erstellen unsere Hotelgutachter Gerichtsgutachten bzw. Schiedsgutachten in allen, die Hotellerie oder die Gastronomie betreffenden Streitfragen, insbesondere zu wirtschaftlichen Fragestellungen. Die vom Gericht beauftragten Sachverständigen müssen dabei nach dem (JVEG) Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz, neugefasst zum 01.08.2013, ihr Honorar und ihre Auslagen abrechnen. Details finden Sie hier…

Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen haben die IHK’s zur aussergerichtlichen Streitbeilegung Formulierungsvorschläge für Vertragsklauseln zu einem Schlichtungs-, Schieds- und Mediationsverfahren erarbeitet. Details finden Sie hier…

Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelsachverständigen.

Unternehmenskauf – Unternehmensverkauf – Hotel – Hotelimmobilie

Der Prozess des Ankaufs bzw. Verkaufs (Mergers & Acquisitions) eines Hotels, einer Hotelimmobilie oder gastronomischen Objektes besteht aus mehreren Stufen (Unternehmens- und Datenanalyse, Entwicklung von Transaktionsmodellen, Vororttermine, Due Diligence etc.) in denen jeweils unterschiedliches branchenspezifisches Know-how des Hotelconsultings benötigt wird. Ausgangspunkt ist die Kenntnis der Funktionsweisen und Prozessabläufe aller Beteiligten, was durch unsere erfahrenen Hotelberater gewährleistet wird.

Die detaillierte Untersuchung der operativen Abläufe soll insbesondere Effizienzpotentiale und Risikopotentiale sowie ggf. Synergiemöglichkeiten aufzeigen. Hierbei steht für Investoren im Vordergrund, ob die identifizierten Rahmenbedingungen eine nachhaltige Betriebsführung sicherstellen. Dies erfolgt über den sog. Pre-Purchase-Check (Ankaufsvorprüfung) bzw. einer Due Diligence die erfahrene Hotelberater üblicherweise mit fachspezifischen Netzwerkpartnern durchführen. Im Allgemeinen handelt es sich um die Beantwortung der folgenden Fragestellungen:

  • Sind die bestehenden Stärken und Schwächen des Hotelbetriebs nachhaltig und worauf beruhen diese?
  • Welche Chancen und Risiken bergen das zu untersuchende Hotel bzw. den einzelnen Bereichen des Betriebes?
  • Sind identifizierte Problemquellen im Vorwege einer Transaktion von Bedeutung bzw. erkennbar?
  • Ergeben sich durch die Analyse der kaufmännischen Bereiche, der strategischen Ziele und bestehenden operativen Abläufe Hinweise für eine juristische bzw. vertragliche Berücksichtigung im Rahmen der Transaktion?

In diesem Zusammenhang kann bei einer ersten Kaufpreiseinschätzung der Vertragsparteien, eine unabhängige Wertermittlung des Betriebes oder des Objektes Grundlage für die weiteren Transaktionsverhandlungen dienen.

Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelberatung.