Gerichtliche Auseinandersetzungen bedürfen häufig branchenspezifisches Know-how eines Hotelsachverständigen (IHK) in komplexen Fragestellungen Rund um Hotels,
den Tourismus bzw. das Gastgewerbe. Sowohl außergerichtlich als auch
während eines laufenden Gerichtsverfahrens erstellen unsere
Hotelgutachter sowohl Gerichtsgutachten als auch Schiedsgutachten für das Gericht oder als Parteiengutachten.
Im Auftrag von Amts,- Land- und Oberlandesgerichten erstellen unsere Hotelgutachter Gerichtsgutachten bzw. Schiedsgutachten
in allen, die Hotellerie oder die Gastronomie betreffenden
Streitfragen, insbesondere zu wirtschaftlichen Fragestellungen. Die vom
Gericht beauftragten Sachverständigen müssen dabei nach dem (JVEG) Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz, neugefasst zum 01.08.2013, ihr Honorar und ihre Auslagen abrechnen. Details finden Sie hier…
Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen haben die IHK’s zur aussergerichtlichen Streitbeilegung Formulierungsvorschläge für Vertragsklauseln zu einem Schlichtungs-, Schieds- und Mediationsverfahren erarbeitet. Details finden Sie hier…
Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelsachverständigen.