Unternehmenskauf – Unternehmensverkauf – Hotel – Hotelimmobilie

Der Prozess des Ankaufs bzw. Verkaufs (Mergers & Acquisitions) eines Hotels, einer Hotelimmobilie oder gastronomischen Objektes besteht aus mehreren Stufen (Unternehmens- und Datenanalyse, Entwicklung von Transaktionsmodellen, Vororttermine, Due Diligence etc.) in denen jeweils unterschiedliches branchenspezifisches Know-how des Hotelconsultings benötigt wird. Ausgangspunkt ist die Kenntnis der Funktionsweisen und Prozessabläufe aller Beteiligten, was durch unsere erfahrenen Hotelberater gewährleistet wird.

Die detaillierte Untersuchung der operativen Abläufe soll insbesondere Effizienzpotentiale und Risikopotentiale sowie ggf. Synergiemöglichkeiten aufzeigen. Hierbei steht für Investoren im Vordergrund, ob die identifizierten Rahmenbedingungen eine nachhaltige Betriebsführung sicherstellen. Dies erfolgt über den sog. Pre-Purchase-Check (Ankaufsvorprüfung) bzw. einer Due Diligence die erfahrene Hotelberater üblicherweise mit fachspezifischen Netzwerkpartnern durchführen. Im Allgemeinen handelt es sich um die Beantwortung der folgenden Fragestellungen:

  • Sind die bestehenden Stärken und Schwächen des Hotelbetriebs nachhaltig und worauf beruhen diese?
  • Welche Chancen und Risiken bergen das zu untersuchende Hotel bzw. den einzelnen Bereichen des Betriebes?
  • Sind identifizierte Problemquellen im Vorwege einer Transaktion von Bedeutung bzw. erkennbar?
  • Ergeben sich durch die Analyse der kaufmännischen Bereiche, der strategischen Ziele und bestehenden operativen Abläufe Hinweise für eine juristische bzw. vertragliche Berücksichtigung im Rahmen der Transaktion?

In diesem Zusammenhang kann bei einer ersten Kaufpreiseinschätzung der Vertragsparteien, eine unabhängige Wertermittlung des Betriebes oder des Objektes Grundlage für die weiteren Transaktionsverhandlungen dienen.

Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelberatung.

Hotelberatung bei Vertragsverhandlungen

Beratende Begleitung bei Vertragsverhandlungen – Hotelimmobilien

Bei der beratenden Begleitung von Vertragsverhandlungen für einen Hotelmietvertrag / Hotelpachtvertrag werden die objektbezogenen wirtschaftlichen Bestandteile festgelegt, variable Vertragsbestandteile identifiziert sowie branchenspezifische Besonderheiten wie Besicherung, Abgrenzung „Dach&Fach“ oder „FF&E„, Hotel-Pre-Opening-Beratung, Ausstattungsstandards etc. besprochen.

Finanzierungsberatung für Hotelimmobilien

Die Analyse der Objektunterlagen und vervollständige Zusammenstellung in einen Datenraum / Cloud sind die Voraussetzung bei der Suche nach geeigneten Finanzierungspartnern. In den beratend begleitenden Finanzierungsverhandlungen (Finanzierungsberatung) mit Finanzinstituten wird die zur Finanzierungsentscheidung erforderliche Fertigung von erforderlichen Studien und Hotelgutachten besprochen.

Finanzierungsberatung – www.diehoga-hotelberatung.de

Beratende Baubegleitung bei Hotelprojekten

  • Teilnahme an Planungs- und Bausitzungen.
  • Überprüfung und kontinuierliche Optimierung von Detailplanungen.
  • Baubegehungen mit dem Bauherrn und dem zukünftigen Hotelbetreiber während der Bauphase.
  • Beratende Begleitung bei der Bau- und Objektübergabe an den Hotelbetreiber.
Beratende Baubegleitung – www.diehoga-hotelberatung.de

Strukturierte Unternehmensnachfolge durch einen Hotelberater

Auch der erfolgreichste Unternehmer wird sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen wollen / müssen. Um den Wechsel an der Spitze des Unternehmens möglichst reibungslos zu bewältigen, sollte dieser frühzeitig und vorausschauend durch einen Hotelberater geplant werden.

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge gehört somit zu den größten Herausforderungen für mittelständische Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie. Allein im Gastgewerbe stehen in den nächsten vier bis fünf Jahren etwa 4.000 Betriebsübergaben an. 

Als Hotelberater unterstützen wir sowohl Übergeber wie auch Übernehmer bei der erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Grundlage einer Übergabeberatung ist eine umfassende Betriebsanalyse, um den aktuellen Status Quo des Unternehmens in betriebswirtschaftlichen, finanziellen und konzeptionellen Fragen zu klären. Mehr unter www.diehoga-hotelberatung.de.

Dokumentations-Pflicht gelockert

Ab 01. August soll die angekündigte Korrekturen zum Mindestlohn-Gesetz gelten. Künftig müssen die Anfangs- und Endzeit der Arbeitszeit von Mitarbeitern nicht mehr dokumentiert werden, wenn diese in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 2.000€ pro Monat verdient haben. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 2.958€ Brutto. Die ursprüngliche Grenze wird aber für Saisonarbeiter bestehen bleiben. Komplett ausgenommen sind ab dem 01. August mitarbeitende Familienangehörige.

Vorschriften für die Führung und Aufbewahrung von Unterlagen

Eingehende elektronische Unterlagen müssen im Format unverändert aufbewahrt werden. Das heißt, wenn ein Dokument als PDF empfangen wird, sollten Sie das Format beibehalten und erst nach Ablauf der Aufbewahhrungspflicht löschen. Eine Umwandlung in ein anderes Format ist nur zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.

Hotelmarkt – Rostock – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

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Wie sich der Hotelmarkt in Rostock entwickelt hat, finden Sie jetzt [hier].

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Bettensteuer – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

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DEHOGA feiert den Erfolg gegen Bettensteuer [mehr…]

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Angst vor Google

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Die Buchungsportale fürchten sich vor Google…[mehr dazu]

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