Ab 01. August soll die angekündigte Korrekturen zum Mindestlohn-Gesetz gelten. Künftig müssen die Anfangs- und Endzeit der Arbeitszeit von Mitarbeitern nicht mehr dokumentiert werden, wenn diese in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 2.000€ pro Monat verdient haben. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 2.958€ Brutto. Die ursprüngliche Grenze wird aber für Saisonarbeiter bestehen bleiben. Komplett ausgenommen sind ab dem 01. August mitarbeitende Familienangehörige.
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Vorschriften für die Führung und Aufbewahrung von Unterlagen
Eingehende elektronische Unterlagen müssen im Format unverändert aufbewahrt werden. Das heißt, wenn ein Dokument als PDF empfangen wird, sollten Sie das Format beibehalten und erst nach Ablauf der Aufbewahhrungspflicht löschen. Eine Umwandlung in ein anderes Format ist nur zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.