Ab 01. August soll die angekündigte Korrekturen zum Mindestlohn-Gesetz gelten. Künftig müssen die Anfangs- und Endzeit der Arbeitszeit von Mitarbeitern nicht mehr dokumentiert werden, wenn diese in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 2.000€ pro Monat verdient haben. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 2.958€ Brutto. Die ursprüngliche Grenze wird aber für Saisonarbeiter bestehen bleiben. Komplett ausgenommen sind ab dem 01. August mitarbeitende Familienangehörige.