Gericht bestätigt Heizpilz-Verbot – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

Urteil vom November 2011, Az.: OVG 1 B 65.10

Seit 2009 erteilen die zuständigen Behörden im Berliner Innenstadtbereich keine Genehmigungen mehr zum Aufstellen von gasbetriebenen Heizstrahlern auf öffentlichem Straßenland. Darauf erhob der Betreiber eines Restaurants, dessen Widerspruch gegen diese Untersagung vom Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zurückgewiesen worden war, am 11. Mai 2009 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Land Berlin. Die Klage, die der DEHOGA Berlin unterstützte, wurde damit
begründet, dass

• derzeit keine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht, auf die eine solche Untersagung gestützt werden könne (z. B. ein Berliner Klimaschutzgesetz)
• dem Betrieb durch die Untersagung erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen und unter Umständen sogar Arbeitsplätze gefährdet sind
• die Untersagung zu Wettbewerbsverzerrungen führt, da Schankvorgärten, die sich auf Privatland befinden, nicht davon betroffen sind, und
• der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, weil nur ein Teil der Berliner Bezirksämter (Innenstadtbezirke)
diese Untersagung vornehmen.[…]

Das OVG stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Berufsfreiheit keinen Anspruch auf die Benutzung öffentlichen Straßenlandes für eine privatwirtschaftliche Betätigung gewährleiste; daran gemessen überwiegt jedoch das öffentliche Interesse am Klimaschutz.

Quelle:
Albrecht Winkler, Referatsleiter Recht
beim DEHOGA Berlin
www.dehoga-berlin.de/heizpilze

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