Außergerichtliche Konfliktbeilegung – Mediation – Giancarlo Bethke

https://www.schlichten-in-berlin.de/anbieter/b/Bethke_Giancarlo/2273078

Gestritten wurde schon immer – vorzugsweise vor Gericht. Allerdings kann ein Urteil nicht immer den eigentlichen Konflikt hinter der Klage beilegen. Die gerichtliche Entscheidung macht die eine Partei zum Gewinner und die andere Seite zum Verlierer. Die Beziehung wird in der Regel zerstört, egal ob es sich um einen Konflikt zwischen Eheleuten, Geschäftspartnern oder mit Verbrauchern handelt. Zudem kostet das Verfahren vor Gericht Zeit, Nerven und Geld. Neben dem Gerichtsweg gibt es andere Möglichkeiten außergerichtlich zu schlichten: Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren führen zu einvernehmlichen, selbst bestimmten Lösungen.

In den meisten Fällen führen diese Verfahren schneller und kostengünstiger zu einer Einigung als es bei Gericht möglich ist. In Berlin gibt es eine Vielzahl an Anbietern von Schlichtungsverfahren und täglich kommen neue hinzu. Das Berliner Bündnis außergerichtliche Konfliktbeilegung möchte diese öffentlichen und privaten Angebote bündeln und übersichtlich auf einen Blick darstellen.

Gericht bestätigt Heizpilz-Verbot – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

Urteil vom November 2011, Az.: OVG 1 B 65.10

Seit 2009 erteilen die zuständigen Behörden im Berliner Innenstadtbereich keine Genehmigungen mehr zum Aufstellen von gasbetriebenen Heizstrahlern auf öffentlichem Straßenland. Darauf erhob der Betreiber eines Restaurants, dessen Widerspruch gegen diese Untersagung vom Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zurückgewiesen worden war, am 11. Mai 2009 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Land Berlin. Die Klage, die der DEHOGA Berlin unterstützte, wurde damit
begründet, dass

• derzeit keine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht, auf die eine solche Untersagung gestützt werden könne (z. B. ein Berliner Klimaschutzgesetz)
• dem Betrieb durch die Untersagung erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen und unter Umständen sogar Arbeitsplätze gefährdet sind
• die Untersagung zu Wettbewerbsverzerrungen führt, da Schankvorgärten, die sich auf Privatland befinden, nicht davon betroffen sind, und
• der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, weil nur ein Teil der Berliner Bezirksämter (Innenstadtbezirke)
diese Untersagung vornehmen.[…]

Das OVG stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Berufsfreiheit keinen Anspruch auf die Benutzung öffentlichen Straßenlandes für eine privatwirtschaftliche Betätigung gewährleiste; daran gemessen überwiegt jedoch das öffentliche Interesse am Klimaschutz.

Quelle:
Albrecht Winkler, Referatsleiter Recht
beim DEHOGA Berlin
www.dehoga-berlin.de/heizpilze