Betriebsübernahme im Gastgewerbe – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

Aufgrund der Komplexität eines gastgewerblichen Betriebes hat eine Übernahme bzw. Übergabe eine Vielzahl von rechtlichen Konsequenzen und bringt betriebliche Veränderungen mit sich. Mehr zum Thema Betriebsübernahme finden Sie hier.

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Hotelberatung, Gastronomieberatung, Hotelgutachten, Hotelgutachter, Gastronomieberatung, Gastronomieberatung, Gastronomiegutachten, Gastronomiegutachter
Geschäftsführender Gesellschafter * Managing Director * Giancarlo Bethke, M.BC.
Sitz der Gesellschaft: Bayreuther Str. 8 * 10787 Berlin * Germany
Postanschrift: Postfach 30 15 03 * 10749 Berlin * Germany
Tel.: 030 – 857 317 20 * Fax: 030 – 850 750 82 * Mobil: 0176 – 4884 62 90 * MSN: Carlito.s@live.de
Email: info@hotel-advisory.de * Internet: www.hotel-advisory.de, www.hotel-valuation.de

Kontenrahmen für Gastgewerbe – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung, Gastronomieberatung

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Die meisten Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe bzw. ihre Steuerberater nutzen keinen gastgewerblichen Spezialkontenrahmen, da Unternehmer im Gastgewebe von diesem Spezialkontenrahmen nichts wissen und/oder das regelmäßige Buchen im Standardkontenrahmen für Steuerberater leichter ist. Mehr Infos dazu erhalten Sie hier.

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Betriebsprüfung – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

Bevor die Beurteilung des Betriebsprüfers zu einem finanziellen und betriebsgefährdenden Risiko für den Steuerpflichtigen wird, bietet die DIEHOGA Denkfabrik umgehend entsprechende Hilfe.

Hier finden Sie unser redaktionellen Beitrag bei hogaAKTIV.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Gericht bestätigt Heizpilz-Verbot – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

Urteil vom November 2011, Az.: OVG 1 B 65.10

Seit 2009 erteilen die zuständigen Behörden im Berliner Innenstadtbereich keine Genehmigungen mehr zum Aufstellen von gasbetriebenen Heizstrahlern auf öffentlichem Straßenland. Darauf erhob der Betreiber eines Restaurants, dessen Widerspruch gegen diese Untersagung vom Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg zurückgewiesen worden war, am 11. Mai 2009 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Land Berlin. Die Klage, die der DEHOGA Berlin unterstützte, wurde damit
begründet, dass

• derzeit keine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht, auf die eine solche Untersagung gestützt werden könne (z. B. ein Berliner Klimaschutzgesetz)
• dem Betrieb durch die Untersagung erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen und unter Umständen sogar Arbeitsplätze gefährdet sind
• die Untersagung zu Wettbewerbsverzerrungen führt, da Schankvorgärten, die sich auf Privatland befinden, nicht davon betroffen sind, und
• der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, weil nur ein Teil der Berliner Bezirksämter (Innenstadtbezirke)
diese Untersagung vornehmen.[…]

Das OVG stellte in seiner Entscheidung klar, dass die Berufsfreiheit keinen Anspruch auf die Benutzung öffentlichen Straßenlandes für eine privatwirtschaftliche Betätigung gewährleiste; daran gemessen überwiegt jedoch das öffentliche Interesse am Klimaschutz.

Quelle:
Albrecht Winkler, Referatsleiter Recht
beim DEHOGA Berlin
www.dehoga-berlin.de/heizpilze