Machbarkeitsstudie – Hotel Feasibility Studie

Mit einer Machbarkeitsstudie oder auch Hotel Feasibility Studie können bereits zu Beginn eines Hotelprojekts wesentliche Erfolgs- und Risikofaktoren identifiziert und bewertet werden. Die Analyse bezieht den Standort ebenso wie die Markt-, Nachfrage- und Angebotssituation ein. Durch die Prognostizierung aller wesentlichen Kosten- und Aufwandspositionen kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts ermittelt werden. Als Investor, Betreiber oder Finanzgeber können Sie Ihre Investitionsentscheidung auf diese objektive Grundlage stützen.

Wann ist eine Machbarkeitsstudie fürs Hotel sinnvoll?

Ob Ausbau eines Bestandsprojektes oder Planung eines neuen Unternehmens in Hotellerie oder Gastronomie: Die Hotel Feasibility Studie hilft bei der marktnahen Identifizierung der nachhaltigen Zielsegmente und deren Umsatzpotentialen. Die Machbarkeitsstudie wird von einem Hotelsachverständigen (IHK) durchgeführt, der durch seine Expertise und Erfahrung fundierte Aussagen zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des geplanten Projektes treffen kann.

Hotelinvestoren und Betreiber von Hotels versprechen sich von der Prüfung durch den Hotelgutachter natürlicherweise Antworten auf unterschiedliche Fragestellungen. Für den Investor ist es essenziell, zukünftige Miet- und Pachtzahlungen nachhaltig sicherzustellen. Der Hotelbetreiber legt das Hauptaugenmerk neben dem Gewinn häufig auch auf Skaleneffekte, beispielsweise Marktdurchdringung, Kosten, Rationalisierung und Vermarktungssynergien.

Im Rahmen unserer Hotelgutachten bieten wir Ihnen folgende Machbarkeitsstudien an:

  • Standortanalyse und Marktanalyse – Short (Feasibility Study – Short)
    Diese Kurzanalyse zeigt die Potentiale des Standortes und Marktes für ein geplantes Hotel-Projekt auf. Sie eignet sich zur ersten Einschätzung der Location und der Marktsituation der geplanten Unternehmung.

  • Machbarkeitsstudie – Basic (Feasibility Study – Basic)
    Diese Machbarkeitsstudie fürs Hotel dient der Ermittlung der „groben“ Wirtschaftlichkeit eines Hotelprojektes. Sie bietet eine solide Grundlage für die interne Entscheidungsfindung.

  • Machbarkeitsstudie – Complete (Feasibility Study – Complete)
    Ziel dieser Studie ist die Ermittlung der „detaillierten“ Wirtschaftlichkeit eines Hotelprojektes. Hierbei erfolgt die detailgenaue Darstellung aller möglichen Potentiale und Risiken zur Erfolgsabschätzung. Die umfassende Analyse ist die Basis für Finanzierungsverhandlungen und Verhandlungen mit dem Hotel-Management.

Neubau oder Bestandsobjekt: Risiken Analysieren und gezielt gegensteuern

Spitzenpositionen in der Hotelbranche sind umkämpft, einzelne Marktsegmente stark gesättigt. Konzepte für neue Hotelprojekte müssen stimmig sein und die aktuellen Interessen der Zielgruppe ansprechen. Dabei sollten vor dem Beginn der Umsetzung alle potenziellen Risiken identifiziert und die Faktoren für den Erfolg der Unternehmung klar definiert sein. Das Erstellen stichhaltiger Berechnungen und die Bewertung von Markt- und Standortfaktoren setzt eine detaillierte Analyse durch Fachleute voraus. Eine Hotel Feasibility Study oder Machbarkeitsanalyse für Hotels stützt sich auf die zusammengetragenen Fakten in Zusammenhang mit der geplanten Unternehmung, welche durch geschulte Fachleute bewertet werden. Dies sind zumeist Hotelgutachter und Hotelsachverständige (IHK). Die Experten ermitteln auf Basis der Studien-Ergebnisse den Bedarf für ein Hotel in der gewünschten Region und welche Anforderungen Markt und Zielgruppe an die Unternehmung und ihr Management stellen.

Ein Hotelsachverständiger hilft bei der Entscheidungsfindung

Nachhaltige wirtschaftliche Entscheidungen können nur auf der Basis umfassender Daten getroffen werden. Unsere Hotelsachverständigen (IHK) kennen den Hotelmarkt und können Projekte auf der Basis ihrer fachbezogenen Ausbildung und langjährigen Expertise im Detail bewerten. Sie ermitteln, ob sich ein Investment lohnt, und dass das Projekt sich voraussichtlich als rentabel erweisen wird. Dies geschieht durch eine Markt- und Standort-Analyse unter Berücksichtigung von Angebots- und Nachfragesituation. Machbarkeitsstudien in der Hotellerie (Hotel Feasibility Study) ermitteln zudem das Potential für die Positionierung am Markt für das angedachte Unternehmen (Project Development). Da jeder Betrieb einzigartig ist, und ein höchst individuelles Markt-Segment bedient, müssen seine wirtschaftlichen Potentiale in jedem Fall individuell untersucht und bewertet werden.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, dass eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Analyse zur Machbarkeit des neuen Projekts vorausgeht – beispielsweise bei Übernahme von bestehenden Immobilien, der Umwandlung eines Bestandsobjektes in ein Hotel oder der geplanten Ausweitung von Sanierungsarbeiten. Auch hierbei unterstützen Sie unsere ausgebildeten Hotelsachverständigen (IHK) gern.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Neben der Erstellung von Hotelgutachten und Analysen wie der Hotel Feasibility Studie bieten wir auch Consulting, Hotelberatung sowie ein Coaching für Hotelbetreiber und Hotelinvestoren an. Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelsachverständigen. Sie erreichen uns unter +49 30 857 317 20 sowie unter www.hotelgutachten.de.

Wirtschaftlichkeitsberechnung – Hotel – Wirtschaftlichkeitsanalyse

Mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein Hotel wird die Rentabilität des jeweiligen Objektes bestimmt. Das Ergebnis einer solchen Wirtschaftlichkeitsanalyse ist ein Vergleich von möglichen Umsätzen und Aufwendungen zur Prüfung der Tragfähigkeit eines Vorhabens sowie dessen wirtschaftlichen Erfolges. Auf dieser objektiven Grundlage können Sie als Investor, Betreiber oder Finanzgeber ihre Investitionsentscheidung stützen.

Wann brauche ich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für Hotels?

Bei der Planung eines neuen Unternehmens (z.B. bei einer Existenzgründung in der Hotellerie oder Gastronomie) analysieren wir für Sie die erzielbare Ertragsstruktur unter Einbeziehung des anzustrebenden Umsatzes und Aufwands. Diese Analyse wird für einen festgelegten Zeitraum erstellt, meist handelt es sich dabei um drei bis fünf Jahre. Neben der Entwicklung von neuen Hotelprojekten wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung für Hotels häufig noch in weiteren Fällen benötigt. Das sind unter anderem:

  • die Übernahme von bestehenden Hotelimmobilien (z.B. durch Veräußerung/ Erwerb oder durch Vermietung)
  • Transaktionsverhandlungen beim Verkauf eines Hotelobjektes,
  • Sanierungsberatungen von Hotels und touristischen Objekten
  • oder Umwandlungen von sonstigen Bestandsobjekten in ein Hotel.

Hotelsachverständige nutzen fundierte Daten zur Berechnung

Um sicherzustellen, dass zwischen zuvor ermitteltem bzw. geplantem Umsatz des Hotels und den tatsächlich eingetretenen Ergebnissen keine unternehmensgefährdende Differenz auftritt, bedarf es einer fundierten Datenbasis. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung betrachten wir aktuelle Marktinformationen, möglichen Erfahrungswerten und Trends in der Hotellerie. Daraus erstellen wir unabhängige Gutachten, in denen wir zukünftige Entwicklungen prognostizieren, rechnerisch darstellen und beurteilen.

Sie bekommen von uns eine transparente Darlegung des gesammelten Datenmaterials und seiner Beschaffung sowie die detaillierte Darstellung der mathematischen Rechenschritte. So ist eine Plausibilitätskontrolle der Ergebnisse ohne Weiteres möglich.

Für den nachhaltigen Erfolg Ihres Vorhabens empfehlen wir die durchgängige Umsetzung der von uns erarbeiteten Handlungsempfehlungen. Lassen Sie diese außerdem kontinuierlich von Experten anhand von Hotelgutachten, z.B. über Soll-Ist-Vergleiche, überprüfen.

Haben Sie Fragen zu unserem Service?

Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelsachverständigen. Für weitere Infos erreichen Sie uns telefonisch unter +49 30 85731720 und www.hotelgutachten.de.

Verkehrswert eines Hotels – Verkehrswertgutachten

Beim Kauf oder Verkauf einer Gastgewerbeimmobilie steht vor allem der Verkehrswert der Hotelimmobilie, auch Marktwert genannt, im Fokus. Der sachverständig ermittelte Betrag dient als Orientierung, wie viel eine Hotelimmobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wert ist, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. In die Ermittlung dieses objektiven Wertes müssen eine Vielzahl von Kriterien einfließen, wodurch die sachverständige Berechnung sehr komplex wird. Ein erfahrener Hotelsachverständiger hilft Ihnen bei der Wertermittlung des Verkehrswerts eines Hotels, eines Hostels, eines Boardinghouses, eines Gasthauses oder ähnlicher Unternehmen.

Kriterien zur Verkehrswertermittlung im Gastgewerbe

Zu den wertermittlungsrelevanten Eigenschaften wie der Lage und dem baulichen Zustand einer Gastronomie- oder Hotelimmobilie sind für die Verkehrswertermittlung auch das Wettbewerbsumfeld, das Konzept und die aktuelle Positionierung im Markt sowie zukünftige Erfolgschancen des Unternehmens ausschlaggebend. Um aus diesen Gegebenheiten und unzähligen weiteren Kriterien konkrete Verkehrswerte bzw. Marktwerte abzuleiten, stehen Sachverständigen verschiedene Methoden zur Verfügung, mit denen Verkehrswertgutachten erstellt werden.

Verkehrswertermittlung nach ImmoWErtV und DCF-Verfahren

Neben einem Kauf oder Verkauf ist die aktuelle Bewertung des Verkehrswerts zum Beispiel auch im Rahmen von Vermögensfeststellungen, bei der Übernahme eines Hotels durch Nachfolge oder der Beleihung der Immobilie notwendig. In Deutschland spielt für die Wertermittlung die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eine besondere Rolle, die eine gesetzliche Grundlage bildet. Doch auch internationale Standards kommen immer häufiger anhand des Discounted-Cashflow-Verfahrens zur Anwendung. Im Folgenden werden diese Verfahren kurz erläutert.

Das Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV i.V.m. §194 BauGB:

  • Beim Vergleichswertverfahren wird der Verkehrswert durch einen Vergleich mit einer ausreichenden Zahl an ähnlichen Objekten, die auf die zu schätzende Immobilie schließen lassen, gebildet.
  • Das Ertragswertverfahren zieht neben dem Grundstückswert auch den Ertrag, der durch das Gebäude erwirtschaftet wird, in Betracht. Dabei wird die Summe aller erzielten Reinerträge durch die Bewirtschaftung, Bodenwert und dessen Verzinsung ermittelt.
  • Beim Sachwertverfahren wird der Marktwert aufgrund der Kosten berechnet, die nötig wären, um zum Beispiel ein Hotel neu zu errichten. Dabei wird eine Alterswertminderung sowie der Grundstückspreis inklusive eines Martkanpassungsfaktor berücksichtigt.

DCF-Verfahren:

  • Gerade internationale Investmentgesellschaften, börsennotierte Unternehmen und Banken benötigen heute Marktwertgutachten bzw. Verkehrswertgutachten, die internationale Standards widerspiegeln. Dafür wenden wir zur Wertermittlung von gastgewerblichen Immobilien das sogenannte Discounted-Cashflow-Verfahren oder kurz DCF-Verfahren an. Bei dieser international anerkannten Methode ergibt sich der Verkehrswert eines Hotels aus sachverständig prognostizierten Zahlungsüberschüssen, die in den Folgejahren erwirtschaftet werden. Diese Cashflow-Werte ergeben sich aus Kennzahlen der strategischen Unternehmensplanung.

Die Ziele und Gründe eines Marktwertgutachtens können sehr verschieden ausgeprägt sein, die tatsächliche Ermittlung des Verkehrswerts eines Hotel ist aber in jedem Fall komplex. Unsere erfahrenen Hotelgutachter behalten für Sie den Überblick und können genau bestimmen, welches der oben genannten Verfahren für Ihren individuellen Zweck zum Einsatz kommen muss.

Haben Sie Fragen zur Ermittlung des Verkehrswerts eines Hotels?

Durch unser Expertenwissen auf dem Gebiet der Hotelberatung, jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Gutachten und Analysen sowie genaue Kenntnisse des Marktes sind wir in der Lage, den Verkehrswert bzw. Marktwert Ihres selbst betriebenen Hotels oder Ihrer verpachteten Hotelimmobilie korrekt zu ermitteln. Gerne überzeugen wir Sie von der Kompetenz und Leistungsfähigkeit unserer Hotelsachverständigen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen unter +49 30 85731720 bzw. www.hotelgutachten.de

Dokumentations-Pflicht gelockert

Ab 01. August soll die angekündigte Korrekturen zum Mindestlohn-Gesetz gelten. Künftig müssen die Anfangs- und Endzeit der Arbeitszeit von Mitarbeitern nicht mehr dokumentiert werden, wenn diese in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 2.000€ pro Monat verdient haben. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 2.958€ Brutto. Die ursprüngliche Grenze wird aber für Saisonarbeiter bestehen bleiben. Komplett ausgenommen sind ab dem 01. August mitarbeitende Familienangehörige.

Vorschriften für die Führung und Aufbewahrung von Unterlagen

Eingehende elektronische Unterlagen müssen im Format unverändert aufbewahrt werden. Das heißt, wenn ein Dokument als PDF empfangen wird, sollten Sie das Format beibehalten und erst nach Ablauf der Aufbewahhrungspflicht löschen. Eine Umwandlung in ein anderes Format ist nur zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden.

Hotelmarkt – Rostock – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

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Wie sich der Hotelmarkt in Rostock entwickelt hat, finden Sie jetzt [hier].

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Bettensteuer – DIEHOGA Denkfabrik – Hotelberatung – Gastronomieberatung

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