Hier finden Sie die Richtsatzsammlung sowie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) ab dem Kalenderjahr 1996. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Als Download steht die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2010 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für die Kalenderjahre 2010 und 2011 zur Verfügung [mehr].