Welche Unterlagen sind bei einer Finanzierungsanfrage im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie) beizufügen?

Die nachfolgende Aufstellung zeigt den möglichen Umfang der benötigten Unterlagen auf. Was Ihre Hausbank im Einzelnen benötigt, hängt vom Einzelfall ab. Stimmen Sie vorher mit Ihrem Kundenberater ab, welche Unterlagen benötigt werden. Der Finanzierungsantrag im Gastgewerbe (Hotellerie & Gastronomie) sollte folgende Unterlagen mindestens beinhalten:

– Geschäftsplan (Strategie für die nächsten Jahre)
– Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
– Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste
– Einnahmen-/Überschussrechnung (sofern Sie nicht bilanzierungspflichtig sind) mit Aufstellung des betrieblichen Vermögens und der betrieblichen Verbindlichkeiten
– Umsatz-, Kosten- und Ertragsplanung für das laufende und die kommenden ein bis drei Jahre
– Liquiditätsplanung für die nächsten sechs bis zwölf Monate
– Investitions- und Kapitalbedarfsplanung
– ggf. Kostenvoranschläge
– ggf. Gesellschaftsvertrag
– ggf. Handelsregisterauszug
– ggf. Miet-, Pacht-, Leasing- und Lizenzverträge
– ggf. Franchise-, Agentur- oder Subunternehmerverträge
– Kaufverträge Anlagegüter/Inventar
– Kaufverträge Immobilien
– Grundbuchauszüge
– Unbedenklichkeitsbescheinigungen
• Finanzamt
• Krankenkassen
• Berufsgenossenschaft
– Selbstauskunft (Vordruck Bank) unterlegt mit Nachweisen

Bei Unternehmensübernahmen zusätzlich
– Unternehmenswertgutachten
– Verzeichnis des zu übernehmenden Inventars mit Angabe des heutigen Wertes.

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Hotelmarktbericht Leipzig – DIEHOGA Denkfabrik (Hotelberatung & Gastronomieberatung)

Wie entwickelt sich der Hotelmarkt in Leipzig …. [mehr]

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Hotelmarktbericht Berlin – DIEHOGA Denkfabrik (Hotelberatung & Gastronomieberatung)

Die deutsche Hauptstadt ist geprägt durch steigende Übernachtungszahlen und Hotelprojektierungen, was auf das Potential der Stadt hinweist. Jede namhafte Hotelgesellschaft möchte in Berlin vertreten sein. Mehr unter ….

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Richtsatzsammlung / Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie)- DIEHOGA Denkfabrik

Hier finden Sie die Richtsatzsammlung sowie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) ab dem Kalenderjahr 1996. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Als Download steht die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2010 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für die Kalenderjahre 2010 und 2011 zur Verfügung [mehr].

Ekelliste (Smiley-System) in Berlin eingeführt – DIEHOGA Denkfabrik

Im Land Berlin wird zum 1. Juli 2011 das neue System „einschleichend“ auf das zukünftige, von der Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossene Modell umgestellt. Es werden jetzt alle Betriebe veröffentlicht, nicht nur, wie bisher, die sehr guten oder die sehr schlechten. Auf Grund der jetzt noch geltenden Rechtslage müssen die Betriebe noch schriftlich angehört werden. [mehr]

Erforderliche Versicherungen im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie)- DIEHOGA Denkfabrik

Hinsichtlich des gastgewerblichen Versicherungsschutz wird zwischen Versicherungen des Betriebes und des Unternehmens unterschieden:

Hinsichtlich des gastgewerblichen Versicherungsschutz wird zwischen Versicherungen des Betriebes und des Unternehmens unterschieden:

1. Versicherungen des Betriebes
– Betriebshaftspflichtversicherung ***
– Gebäudeversicherung (wenn Betreiber = Eigentümer des Objektes ist) ***
– Sachinhaltsversicherung **
– Betriebsunterbrechungsversicherung **
– Betriebsschließungsversicherung (insbesondere bei lebensmittelverarbeit- ende Betriebe !) **
– Elektronikversicherung **
– Maschinenversicherung **
– Vertrauensschadenversicherung *

2. Versicherungen des Unternehmers
– Altersvorsorge (staatliche gefördert oder privat) ***
– Krankenversicherung ***
– Berufsunfähigkeitsversicherung ***
– Pflegeergänzungsversicherung **

*** – unverzichtbar, ** – wichtig, * – empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig

Was gehört in ein FF&E-Budget eines Hotels bzw. einer Hotelprojektierung?

Dass FF&E-Budget ist häufig Anlass für Nachfinanzierungen in der Hotellerie, da wesentliche Bestandteile nicht bzw. nicht ausreichend erfasst werden. Folgende Bestandteile dürfen nicht fehlen:

1. Vollständige Einrichtungen und Inventarisierung der öffentlichen Bereiche eines Betriebes, des Restaurant, der Bar und der Tagungsräume.
2. Vollständige Möblierung der Gästezimmer und Hotelflure mit allen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen wie Beleuchtung und Vorhängen.
3. Kleinteiliges Equipment wie Glas-, China- und Silverware sowie aller betriebsnotwendigen Küchenartikel wie z.B. Töpfe, Pfannen, Kellen sowie Ausstattung der Lagerräume.
4. Interieurbezogene Elemente in den öffentlichen Bereichen wie z.B. in den Fahrstühlen oder den WC-Anlagen.
5. Technische Ausstattung für den Tagungsbereich und der Gästeunterhaltung (z.B. Pay-TV, W-Lan etc.).
6. Betriebsnotwendige Möblierung der Verwaltungs- und Mitarbeiterräume.
7. IT, EDV- und Telekommunikationsgeräte.

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Unterschied: Neugründung – Nachfolge (bei gastgewerblichen Objekten)

Auch als Unternehmensnachfolger sind Sie Existenzgründer und sollten sich Gedanken über Ihre Lebensziele, Visionen, Familienplanung, Karriere und ihre zukünftige finanzielle Situation machen. Sind Sie überhaupt der Unternehmertyp? Besitzen Sie entsprechende persönliche und fachliche Qualifikationen, um sich in die Selbstständigkeit zu stürzen? Welche Anforderungen werden zukünftig an Sie gestellt?

Anders als bei der Neugründung, bei der hauptsächlich die Zielgruppen- und Marktanalyse, die Standortwahl oder Marketingmaßnahmen relevant sind, liegen die Herausforderungen der Unternehmensnachfolge an anderer Stelle. Die vorläufigen Zielgruppen sind definiert, der Standort und Geschäftsbeziehungen existieren bereits, der Markt ist weitgehend bekannt und das Produkt oder die Dienstleisung etabliert.

Hauptaufgaben des Unternehmensnachfolgers sind:

  • sich in ein bereits bestehendes Unternehmen „einzufügen“
  • im ständigen Dialog und Informationsaustausch mit dem Übergeber zu stehen
  • Vorgaben, Erfahrungen, Werte und Wissen zu nutzen, um das Unternehmen weiterhin erfolgreich fortzuführen
  • von Anfang an auf allen Gebieten und Bereichen des Unternehmens aktiv zu sein (keine Wachstums- oder Gründungsphase)
  • Beziehung und Vertrauen zu Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten aufbauen
  • dem guten Ruf des Unternehmens gerecht zu werden
  • uvm.
  • Suchen Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen, möchten ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen oder haben Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge?

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