Richtsatzsammlung / Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie)- DIEHOGA Denkfabrik

Hier finden Sie die Richtsatzsammlung sowie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) ab dem Kalenderjahr 1996. Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Als Download steht die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2010 mit den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben für die Kalenderjahre 2010 und 2011 zur Verfügung [mehr].

Erforderliche Versicherungen im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie)- DIEHOGA Denkfabrik

Hinsichtlich des gastgewerblichen Versicherungsschutz wird zwischen Versicherungen des Betriebes und des Unternehmens unterschieden:

Hinsichtlich des gastgewerblichen Versicherungsschutz wird zwischen Versicherungen des Betriebes und des Unternehmens unterschieden:

1. Versicherungen des Betriebes
– Betriebshaftspflichtversicherung ***
– Gebäudeversicherung (wenn Betreiber = Eigentümer des Objektes ist) ***
– Sachinhaltsversicherung **
– Betriebsunterbrechungsversicherung **
– Betriebsschließungsversicherung (insbesondere bei lebensmittelverarbeit- ende Betriebe !) **
– Elektronikversicherung **
– Maschinenversicherung **
– Vertrauensschadenversicherung *

2. Versicherungen des Unternehmers
– Altersvorsorge (staatliche gefördert oder privat) ***
– Krankenversicherung ***
– Berufsunfähigkeitsversicherung ***
– Pflegeergänzungsversicherung **

*** – unverzichtbar, ** – wichtig, * – empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig

Unseriöse Berater in der Gastronomie (Gastronomieberatung) und Hotellerie (Hotelberatung)

Unseriöse Hotelberater in der Gastronomie und Hotellerie erkennen Sie:

1. an einer möglichst kurzzyklischen Bezahlung, z.B. im Wochenrythmus.
2. am Versuch, abstrakte Schuldanerkenntnisse zu erhalten.
3. an der unangekündigten, direkten Telefonaqkuise (Stichwort: Psychologischer Druck).
4. an der vagen Beschreibung großer Sparpotentiale bzw. eintretenden Schäden bei unterlassener Beratung.
5. an der Vermeidung jeder Art der vertraglichen Festlegung auf Vorgehensweisen, Arbeitsschritten und erwartete Ergebnissen.
6. an der Haftungsentziehung durch ausländische Anschriften.
7. am nicht öffentlichen Auftreten.
8. an der Durchführung der Beratungstätigkeiten „Akquise, Analyse und Projektdurchführung“ mit unterschiedlichen Personen oder Teams.
9. an der Verweigerung von Referenzangaben, auch bei Vertraulichkeitserklärung.
10. an der mangelnden Unterstützung bei der Kontaktvermittlung zu anderen Kunden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und hier:

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