Erforderliche Versicherungen im Gastgewerbe (Gastronomie & Hotellerie)- DIEHOGA Denkfabrik

Hinsichtlich des gastgewerblichen Versicherungsschutz wird zwischen Versicherungen des Betriebes und des Unternehmens unterschieden:

Hinsichtlich des gastgewerblichen Versicherungsschutz wird zwischen Versicherungen des Betriebes und des Unternehmens unterschieden:

1. Versicherungen des Betriebes
– Betriebshaftspflichtversicherung ***
– Gebäudeversicherung (wenn Betreiber = Eigentümer des Objektes ist) ***
– Sachinhaltsversicherung **
– Betriebsunterbrechungsversicherung **
– Betriebsschließungsversicherung (insbesondere bei lebensmittelverarbeit- ende Betriebe !) **
– Elektronikversicherung **
– Maschinenversicherung **
– Vertrauensschadenversicherung *

2. Versicherungen des Unternehmers
– Altersvorsorge (staatliche gefördert oder privat) ***
– Krankenversicherung ***
– Berufsunfähigkeitsversicherung ***
– Pflegeergänzungsversicherung **

*** – unverzichtbar, ** – wichtig, * – empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig

Was gehört in ein FF&E-Budget eines Hotels bzw. einer Hotelprojektierung?

Dass FF&E-Budget ist häufig Anlass für Nachfinanzierungen in der Hotellerie, da wesentliche Bestandteile nicht bzw. nicht ausreichend erfasst werden. Folgende Bestandteile dürfen nicht fehlen:

1. Vollständige Einrichtungen und Inventarisierung der öffentlichen Bereiche eines Betriebes, des Restaurant, der Bar und der Tagungsräume.
2. Vollständige Möblierung der Gästezimmer und Hotelflure mit allen beweglichen und unbeweglichen Gegenständen wie Beleuchtung und Vorhängen.
3. Kleinteiliges Equipment wie Glas-, China- und Silverware sowie aller betriebsnotwendigen Küchenartikel wie z.B. Töpfe, Pfannen, Kellen sowie Ausstattung der Lagerräume.
4. Interieurbezogene Elemente in den öffentlichen Bereichen wie z.B. in den Fahrstühlen oder den WC-Anlagen.
5. Technische Ausstattung für den Tagungsbereich und der Gästeunterhaltung (z.B. Pay-TV, W-Lan etc.).
6. Betriebsnotwendige Möblierung der Verwaltungs- und Mitarbeiterräume.
7. IT, EDV- und Telekommunikationsgeräte.

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Unterschied: Neugründung – Nachfolge (bei gastgewerblichen Objekten)

Auch als Unternehmensnachfolger sind Sie Existenzgründer und sollten sich Gedanken über Ihre Lebensziele, Visionen, Familienplanung, Karriere und ihre zukünftige finanzielle Situation machen. Sind Sie überhaupt der Unternehmertyp? Besitzen Sie entsprechende persönliche und fachliche Qualifikationen, um sich in die Selbstständigkeit zu stürzen? Welche Anforderungen werden zukünftig an Sie gestellt?

Anders als bei der Neugründung, bei der hauptsächlich die Zielgruppen- und Marktanalyse, die Standortwahl oder Marketingmaßnahmen relevant sind, liegen die Herausforderungen der Unternehmensnachfolge an anderer Stelle. Die vorläufigen Zielgruppen sind definiert, der Standort und Geschäftsbeziehungen existieren bereits, der Markt ist weitgehend bekannt und das Produkt oder die Dienstleisung etabliert.

Hauptaufgaben des Unternehmensnachfolgers sind:

  • sich in ein bereits bestehendes Unternehmen „einzufügen“
  • im ständigen Dialog und Informationsaustausch mit dem Übergeber zu stehen
  • Vorgaben, Erfahrungen, Werte und Wissen zu nutzen, um das Unternehmen weiterhin erfolgreich fortzuführen
  • von Anfang an auf allen Gebieten und Bereichen des Unternehmens aktiv zu sein (keine Wachstums- oder Gründungsphase)
  • Beziehung und Vertrauen zu Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten aufbauen
  • dem guten Ruf des Unternehmens gerecht zu werden
  • uvm.
  • Suchen Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen, möchten ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen oder haben Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge?

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